Gesetze: EGV Art 234, ZK Art 15, ZK Art 37, ZK Art 62, ZK Art 121, ZK Art 185, ZK Art 217, ZKDV Art 2, ZKDV Art 313, ZKDV Art 613
Rechtsfrage
Voraussetzungen für die Vorzugsbehandlung von Veredelungsrückwaren - Ist Art. 187 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) dahin auszulegen, dass bei der Überführung von Veredelungserzeugnissen, die als Rückwaren angemeldet werden, in den zollrechtlich freien Verkehr auch die für die Berechnung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben erforderlichen Tatsachen angemeldet und nachgewiesen werden müssen oder sind diese, sofern möglich, von der abfertigenden Zollstelle bei der überwachenden Zollstelle mittels des Formblatts INF 1 entsprechend dem in Art. 613 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) in der bis zum geltenden Fassung vorgeschriebenen Verfahren zu erfragen?
Einfuhrabgaben; Veredelungsrückwaren; Zollstelle
Fundstelle(n): FAAAC-30782
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