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EuGH  - C-542/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: VO (EWG) Nr 1222/94 Art 1 Abs 2, VO (EWG) Nr 1222/94 Art 7 Abs 1, VO (EWG) Nr 1222/94 Art 7 Abs 2, VO (EWG) Nr 1222/94 Art 7 Abs 5

Rechtsfrage

Ist Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2, Abs. 2 Unterabs. 1 und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1222/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 229/96 dahin auszulegen, dass ein Antragsteller keinen Anspruch auf die Gewährung einer Ausfuhrerstattung hat, wenn zur Herstellung der ausgeführten Waren nicht das von ihm angegebene Erzeugnis, das nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. c Anstrich 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1222/94 Magermilchpulver der im Anhang A (PG 2) bezeichneten Art gleichgestellt ist, sondern ein anderes Erzeugnis verwendet wurde, das hinsichtlich seines Gehalts an fettfreier Trockenmasse nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f Anstrich 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1222/94 gleichfalls Magermilchpulver der im Anhang A (PG 2) bezeichneten Art gleichgestellt ist?

Ausfuhrerstattung; Herstellung; Magermilchpulver; Trockenmasse

Fundstelle(n):
LAAAC-30780

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