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EuGH  - C-167/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EG Art 90 Abs 2

Rechtsfrage

Hat Schweden gegen seine Verpflichtungen aus Art. 90 Abs. 2 des EG-Vertrages verstoßen, weil es Bier, das hauptsächlich in Schweden hergestellt wird, im Gegensatz zu Wein, der hauptsächlich aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt wird, steuerlich begünstigt?

Alkohol; Bier; Getränkesteuer; Schweden; Wein

Fundstelle(n):
QAAAC-30252

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