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BFH  - X R 44/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 362 Abs 1, AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 367 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme: Kann ein Einspruch noch nach tatsächlichem Zugang der durch Aufgabe zur Post bekannt gegebenen (verbösernden) Einspruchsentscheidung zurückgenommen werden, solange die Drei-Tage-Frist des § 122 Abs. 2 AO 1977 nicht abgelaufen ist (Bekanntgabe i.S. des § 362 Abs. 1 AO 1977)?

Bekanntgabe; Einspruch; Verböserung; Zurücknahme

Fundstelle(n):
JAAAC-29217

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