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Förderung nachgerüsteter partikelreduzierter Diesel-Pkw
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf einem von den Finanzministern der Länder am verabschiedeten Konzept zur kraftfahrzeugsteuerlichen Förderung nachgerüsteter partikelreduzierter Diesel-Pkw und sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Gewährung einer befristeten Steuerbefreiung im Wert von 330 € für mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-Pkw.
Begünstigt sind entsprechende Nachrüstungen, die in der Zeit vom bis durchgeführt werden (also auch rückwirkende Begünstigung der Nachrüstungen im Jahr 2006).
Die nachgerüsteten Rußfilter müssen die verkehrsrechtlich vorgegebenen Partikel-Minderungsstufen (vgl. Anlage XXVI zur Straßenverkehrszulassungsordnung) einhalten.
Im Gegenzug wird für nicht partikelreduzierte Diesel-Pkw die Kraftfahrzeugsteuer in der Zeit vom (geplanter Inkrafttretenszeitpunkt des Gesetzes) bis entsprechend angehoben.
Die 1. Lesung des Bundestags ist für den vorgesehen, die 2./3. Lesung soll am stattfinden. Die Zustimmung des Bundesrats soll am erfolgen. Das Gesetz soll am in Kraft treten.