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BFH  - XI R 9/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3 Nr 11, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 7b Abs 1 S 1, EStG § 10e Abs 1 S 7, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 34f

Rechtsfrage

1. Sind Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes für Kinder, die in einem Kinderhaus untergebracht sind, als steuerfreie Erziehungsbeihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG oder als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren ?

2. Kann für ein Einfamilienhaus, das insgesamt sowohl für Zwecke eines Kinderhauses als auch für eigene Wohnzwecke genutzt wird, AfA gem. § 7b EStG bzw. die Steuerbegünstigung gem. § 10e EStG von der gesamten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden; wird das Haus in seiner Gesamtheit zu Wohnzwecken bzw. zu eigenen Wohnzwecken genutzt ?

3. Berücksichtigung von Kindern, die im Kinderhaus aufgenommen worden sind, als Pflegekinder ?

4. Berücksichtigung der Steuerermäßigung gem.§ 34f EStG (abhängig von 2.u.3.).

Eigene Wohnzwecke; Erziehungsbeihilfe; Freiberufliche Tätigkeit; Kinderhaus; Pflegekind; Wohnzwecke

Fundstelle(n):
CAAAC-28658

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