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BFH  - XI R 85/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 100 Abs 1 S 1, FGO § 110 Abs 1, AO 1977 § 171 Abs 10, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 182 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 92

Rechtsfrage

Steht die Rechtskraft eines den ursprünglichen ESt-Bescheid wegen Festsetzungsverjährung aufhebenden Urteils (III R 13/00) gem. § 110 FGO der Auswertung eines erst später geänderten Grundlagenbescheides insoweit entgegen, als die zunächst (unter dem Vorbehalt der Nachprüfung) einheitlich und gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen bereits in dem durch Urteil aufgehobenen ESt-Bescheid berücksichtigt worden waren, oder rechtfertigt die Bindungswirkung des geänderten Grundlagenbescheides gem. § 182, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr.1, § 171 Abs. 10 AO 1977 die Berücksichtigung der festgestellten Besteuerungsgrundlagen in vollem Umfang in einem neu zu erlassenden ESt-Bescheid als Folgebescheid?

Ablaufhemmung; Bindungswirkung; Folgebescheid; Grundlagenbescheid; Rechtskraft; Streitgegenstand; Urteil; Verjährung

Fundstelle(n):
JAAAC-28608

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