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BFH  - XI R 69/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 16, EStDV § 8b S 1 Nr 1

Rechtsfrage

1. Ist der laufende Gewinn des Jahres 07 oder der Veräußerungsgewinn zu erhöhen, wenn aufgrund eines Einbringungsvorgangs die im Jahr 05 gebildete Ansparrücklage (§ 7g EStG) aufzulösen ist?

2. Ist der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG zu ermäßigen, wenn ein verkürztes Rumpfwirtschaftsjahr im Jahr der Auflösung zur Anwendung kommt?

Ansparrücklage; Einbringung; Gewinnzuschlag; Rumpfwirtschaftsjahr; Veräußerungsgewinn

Fundstelle(n):
DAAAC-28529

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