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BFH  - VI R 74/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 1, EStG § 46 Abs 5, EStDV § 70, EStG § 38 Abs 2 S 1

Rechtsfrage

Gehören Einnahmen (Entschädigungszahlung für nicht angetretenen Urlaub durch die Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit, die als Arbeitslohn von dritter Seite nach einer Verwaltungsanweisung nicht nach § 38 EStG dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen waren, zu den Einkünften nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, auf die die Härteausgleichsregelung nach § 46 Abs. 5 EStG anzuwenden ist?

Arbeitslohn; Dritter; Härteausgleich; Lohnsteuerabzug

Fundstelle(n):
RAAAC-26563

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