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BFH  - VII R 8/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1 , AO 1977 § 108 Abs 3 , AO 1977 § 366 S 2 , ZPO § 444, AO 1977 § 162 Abs 2 S 1 , AO 1977 § 69 S 1

Rechtsfrage

1. Zulässigkeit der Klage: Handelt es sich bei der Dreitagefiktion um eine Frist i.S. von § 108 Abs. 3 AO 1977? Verlängert sich demnach die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977), wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag - vgl. GrS 1/02, Vorlagebeschluss vom IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2)?

2. Hauptsache: Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Verletzung der Aufklärungspflicht durch Schätzung der Tilgungsquote i.H. von 10 %? Vorweggenommene Beweiserhebung und deren Ergebnis durch Nichterhebung von Beweisen und Verkennung der Beweislast bei "Beweisverderber oder Beweisvernichter"?

Bekanntgabefiktion; Beweiserhebung; Beweislast; Dreitagefiktion; Frist; Geschäftsführerhaftung; Schätzung; Tilgung

Fundstelle(n):
SAAAC-25543

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