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BFH  - VII R 55/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 116 Abs 3 S 3

Rechtsfrage

Ursprungserklärung für aus Straßensammlungen stammende, nach Rumänien ausgeführte Altkleider. Durfte die deutsche Zollbehörde der anfragenden rumänischen Zollbehörde mitteilen, dass die Ursprungserklärung unrichtig war, oder hätte eine Wertung aufgrund der von der dt. Behörde übermittelten Unterlagen von der rumänischen Zollbehörde selbst getroffen werden müssen? - Liegt bei Altkleidern ein "Tarifsprung" vor, der diese zu Ursprungswaren der Gemeinschaft werden lässt?

Präferenz; Ursprungserklärung

Fundstelle(n):
LAAAC-25379

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