BFH - VII R 41/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: StromStG § 9, StromStG § 2, AO 1977 § 131 Abs 2 Nr 1, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Rücknahme der Erlaubnis für die Entnahme steuerbegünstigten Stromes. - Ist die Tätigkeit des Unternehmens "Transport von Mineralöl in Rohrleitungen" dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen, weil zwischen dem Unternehmen und seinen Gesellschaftern (Raffinerien) ein organschaftliches Verhältnis besteht? - Fehlt in dem Bescheid über die Rücknahme die Ermessensentscheidung, weil sich die Behörde nicht mit den dem Widerruf entgegenstehenden Interessen und Belangen der Klägerin auseinander gesetzt hat? - Ist die differenzierte steuerliche Behandlung von betrieblichen (steuerbegünstigten) Fernleitungsbetrieben und gewerblichen (dem Regelstromsteuersatz unterworfenen) Rohrleitungsbetreibern sowie dem Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar? - Verstößt das StromStG gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit gesetzlicher Regelungen?
Ermessen; Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer; Verfassungsmäßigkeit
Fundstelle(n):
TAAAC-25197