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BFH  - VIII R 78/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b

Rechtsfrage

Kein Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen dem Abbruch der Schulausbildung und der Ableistung eines sozialen Jahres, weil es sich hierbei nicht um eine Berufsausbildung handelt und somit das Kind eine solche mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen konnte und es sich auch nicht zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand?

Berufsausbildung; Freiwilliges soziales Jahr; Kindergeld; Übergangszeit

Fundstelle(n):
ZAAAC-24761

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