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BFH  - VIII R 68/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 52 Abs 32b, EStG § 31 S 1, EStG § 66 Abs 3

Rechtsfrage

Handelt es sich bei der Frist des § 52 Abs. 32b EStG 1998 für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht verlängerbar ist? - Kann der Kläger bei einer verspäteten Antragstellung im Jahre 1998 für die Zeit vom bis zur Erlangung des in § 31 Satz 1 EStG vorgesehenen steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimum auf die bei der Einkommensteuerveranlagung anzusetzenden Kinderfreibeträge verwiesen werden, auch wenn diese wegen des niedrigen Einkommens zu keiner Steuerentlastung führen?

Frist; Kindergeld; Rückwirkung

Fundstelle(n):
EAAAC-24593

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