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BFH  - VIII R 31/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StrbEG § 2 Abs 1 S 1, StrbEG § 2 Abs 1 S 3, AO 1977 § 153

Rechtsfrage

1. Gilt § 2 (Abs. 1 S. 1) StrbEG nicht nur für denjenigen , der seine eigenen , bisher unrichtigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen korrigiert, sondern auch für den Erben , der als Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 153 AO 1977 verpflichtet ist, die unvollständigen Angaben des Erblassers zu ergänzen?

2. Sind ausländische Kapitaleinkünfte nach dem StrbEG steuerfrei?

Ausland; Erbe; Kapitalvermögen; Steuerverkürzung

Fundstelle(n):
ZAAAC-24200

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