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BFH  - IX R 69/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 2

Rechtsfrage

Aufwendungen für Renovierung/Modernisierung eines älteren Zweifamilienhauses innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb in Höhe von mehr als 100.000 DM (= mehr als 20 v.H. der Gebäude-Anschaffungskosten) sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand bzw. gem. § 10e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten (im einzelnen typische - zu keiner wesentlichen Verbesserung führende - Reparaturaufwendungen) oder liegen Herstellungskosten vor, weil das Vorliegen von erheblichem anschaffungsnahen Aufwand allein schon den Schluss auf eine "wesentliche Verbesserung" des Gebäudes rechtfertigt?

Anschaffungsnaher Aufwand; Wesentliche Verbesserung

Fundstelle(n):
YAAAC-23801

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