BFH - IX R 17/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 22 Nr 4, EStG § 22 Nr 1, AbgG § 38, GG Art 14
Rechtsfrage
Unterliegt die einem ehemaligen Bundestagsabgeordneten gem. § 38 Abs. 2 AbgG zustehende einheitliche Altersentschädigung in voller Höhe der Besteuerung nach § 22 Nr. 4 EStG oder ist diese, soweit sie auf eigenen Beitragsleistungen beruht, gem. § 22 Nr. 1 EStG nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern? - Ist § 38 AbgG bzw. § 22 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Teil der Altersentschädigung, der rechnerisch dem Ruhegeldanspruch nach dem Diätengesetz 1968 entspricht, nach § 22 Nr. 1 EStG und nur der überschießende Betrag nach § 22 Nr. 4 EStG besteuert wird?
Abgeordneter; Altersentschädigung
Fundstelle(n):
YAAAC-23305