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BFH  - IX R 106/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, AO 1977 § 173 Abs 2

Rechtsfrage

Vermittlungsprovision, die ein geschlossener Immobilienfonds (Rechtsform: GbR) für den Abschluss von vier Kollektiv-Lebensversicherungen mit garantierten Ablaufleistungen (versicherte Personen: 2 Gesellschafter und deren Ehefrauen) vereinnahmte, die zum Zwecke der Sicherung und Tilgung der vom Fonds zur Finanzierung einer Wohnanlage aufgenommenen Baudarlehen abgeschlossen wurden, keine sonstigen Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, mit der Folge, dass der - nach einer die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Fonds betreffenden Außenprüfung ergangene - bestandskräftige Feststellungsbescheid wegen der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO nicht mehr berichtigt werden kann?

Vermittlungsprovision

Fundstelle(n):
VAAAC-23238

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