IFRS 1 7
Ansatz und Bewertung
Rechnungslegungsmethoden
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Ein Unternehmen hat in seiner IFRS-Eröffnungsbilanz und für alle in seinem ersten IFRS-Abschluss dargestellten Perioden dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden. Diese Rechnungslegungsmethoden müssen allen IFRS entsprechen, die am Ende seiner ersten IFRS-Berichtsperiode gelten (mit Ausnahme der in den Paragraphen 13-19 sowie den Anhängen B-E genannten Fälle).
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XAAAJ-49431