IAS 1 81
Struktur und Inhalt
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
Informationen, die im Teil „Gewinn oder Verlust“ oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind
81 [1]
(weggefallen)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341
1Anm. d. Red.: Paragraph 81 wurde gemäß Verordnung v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) hinter den Paragraphen 81A und 81B eingeordnet. Eine Berichtigung bleibt abzuwarten.