IAS 1 117D
Struktur und Inhalt
Anhangangaben
Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden
117D
Liefert ein Unternehmen unwesentliche Angaben zu seinen Rechnungslegungsmethoden, so dürfen diese wesentliche Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden nicht verschleiern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341