IAS 28 45

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diesen Standard früher an, hat es dies anzugeben und IFRS 10, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 27 (in der 2011 geänderten Fassung) gleichzeitig anzuwenden.

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DAAAJ-51058