Anwendungsbereich
2
Dieser Standard ist auf alle Vorräte anzuwenden mit folgenden Ausnahmen:
(weggefallen)
Finanzinstrumente (siehe IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 9 Finanzinstrumente) und
biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen, und landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (siehe IAS 41 Landwirtschaft).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAJ-49344