Ist es für die Annahme einer Entnahme eines verpachteten, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ausreichend, wenn der Stpfl. in der Einkommensteuererklärung 1979 die Pachteinnahmen in der Anlage L als solche aus Vermietung und Verpachtung einträgt, einen Entnahmegewinn in der Annahme, dieser sei im Hinblick auf das (BStBl I 1979, 162) steuerfrei, nicht erklärt, in der Anlage L zur Steuererklärung 1980, die erstmalig die Möglichkeit vorsah, zwischen Betriebs- und Privatvermögen zu unterscheiden, die verpachteten Flächen als Privatvermögen angibt und das Finanzamt die Pachteinnahmen (auch) in den Folgejahren als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst?
Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Verpachtung
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 703 Nr. 11 CAAAC-23026
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