Kann gegen den ursprünglichen Steuerbescheid (vom ) noch Einspruch eingelegt werden (am ), wenn zwischenzeitlich (am ) ein Änderungsbescheid nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 erlassen wurde?
Ist der Einspruch unzulässig oder ist er als gegen den Änderungsbescheid gerichtet zu deuten? Das Finanzamt hat über den Einspruch mittels Einspruchentscheidung (EE) entschieden, unter Änderung des ursprünglichen Steuerbescheides "in Gestalt" des Änderungbescheides und dabei - nach vorherigen mehrmaligen Hinweisen - erheblich verbösert; das Finanzgericht hat die EE aufgehoben.
Änderung; Anfechtbarkeit; Einspruch; Verböserung
Fundstelle(n): JAAAC-22902
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