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BFH  - IV R 50/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGAO Art 97 § 10, FGO § 60 Abs 3, AO § 181 J: 1977, AO § 147, AO § 144, AO § 145

Rechtsfrage

1. Wann tritt Feststellungsverjährung ein (hier: - 945 Beteiligte -. Lt. FG trägt das FA die Feststellungslast, daß bei keinem Stpfl. Verjährung eingetreten ist) - Kann ein einzelner Stpfl. herausgegriffen werden?

2. Notwendige Beiladung aller Beteiligter?

Feststellung; Verjährung

Fundstelle(n):
UAAAC-22891

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