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BFH  - I R 22/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO 1977 § 61

Rechtsfrage

Beginnt die Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 bereits mit der Satzungsänderung, die die Vermögensbindung gemeinnützigkeitsschädlich regelt, oder erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister?

Änderung; Festsetzungsfrist; Gemeinnützigkeit; Handelsregister; Satzungsänderung; Vermögensbindung

Fundstelle(n):
XAAAC-21613

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