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BFH  - I R 125/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 18, AO 1977 § 129, AO 1977 § 164 Abs 2, AO 1977 § 171 Abs 4, AO 1977 § 194, AO 1977 § 196, AO 1977 § 169

Rechtsfrage

Berichtigung eines Feststellungsbescheides nach § 129 AO 1977 wegen unterbliebenen Vorbehaltsvermerkes: Setzt die Berichtigung eines Feststellungsbescheides (§ 18 AStG) nach § 129 AO 1977, hier das nachträgliche Anbringen eines Vorbehaltsvermerkes, voraus, dass im Zeitpunkt des erstmaligen Hinweises des Finanzamtes auf die Möglichkeit zur Berichtigung des Bescheides die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen war? - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO 1977: Erstreckt sich eine Prüfungsanordnung für Einkommensteuer auch auf die Prüfung der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG oder muss in der Prüfungsanordnung dieser Prüfungsgegenstand ausdrücklich benannt werden?

Ablaufhemmung; Außenprüfung; Berichtigung; Feststellungsbescheid; Feststellungsfrist; Prüfungsanordnung; Vorbehalt der Nachprüfung

Fundstelle(n):
WAAAC-21246

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