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BFH  - II R 8/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: VStG § 4 Abs 1 Nr 1, BewG § 110 Abs 1 Nr 1, BewG § 111 Nr 1, BewG § 114 Abs 1, BewG § 12

Rechtsfrage

Der Anspruch auf Abfindungzahlung für eine 18 Monate vor Eintritt in den Ruhestand vereinbarte Beendigung des Dienstverhältnisses ist als Kapitalforderung beim sonstigen Vermögen im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 1 BewG zu erfassen. Soweit jedoch rentenähnliche Ansprüche im Sinne des § 111 Nr. 1 BewG abgegolten wurden, gehört der Anspruch nicht zum sonstigen Vermögen. Oder stand die zugesagte Abfindungszahlung unter der Bedingung des Erlebens (§ 4 BewG), so daß der Anspruch nicht zu erfassen ist?

Abfindung; Dienstverhältnis; Kapitalforderung; rentenähnliche Bezüge; Sonstiges Vermögen; Vermögensteuer

Fundstelle(n):
HAAAC-21050

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