Vermögensmäßige Entreicherung einer Gesamthandsgemeinschaft (OHG) durch Übertragung ihres Geschäftsgrundstücks und ihres Gewerbebetriebs an den Kläger (Sohn bzw.Enkel der Gesellschafter). Ist bei der Zuwendung durch eine OHG schenkungsteuerlich von einer Zuwendung der OHG-Gesellschafter (Gesamthänder) oder von der einer Gesamthandsgemeinschaft auszugehen? (Analoge Anwendung des , BStBl II 1977 S. 81, im Fall der Schenkung an eine Gesamthandsgemeinschaft)
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