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BFH  - II R 70/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 138, BewG § 146 Abs 2, BewG § 146 Abs 7, BewG § 147

Rechtsfrage

Bedarfsbewertung eines Badeparks. Ist bei der Bedarfsbewertung eines Badeparks (mit Hallen- und Freibad, Sauna, Solarium und Gastronomie) dieser nach § 146 BewG für bebaute Grundstücke oder nach § 147 BewG für Sonderfälle zu bewerten und ist bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Kläger dieser zu berücksichtigen (§ 146 Abs. 7 BewG)?

Badepark; Bebautes Grundstück; Bedarfsbewertung; Grunderwerbsteuer; Sonderfall

Fundstelle(n):
TAAAC-20865

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