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BFH  - II R 64/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 2a, GrEStG § 23 Abs 3, JStG 1997 Art 7

Rechtsfrage

Änderungen des Gesellschafterbestands - Beginn des Fünfjahreszeitraums. Beginnt der in § 1 Abs. 2a GrEStG (eingefügt durch Art. 7 Jahresteuergesetzes 1997) genannte Fünfjahreszeitraum nach § 23 Abs. 3 GrEStG erst in 1997 oder werden bereits Anteilsübertragungen erfaßt, die vor dem erfolgten (so koordinierter Ländererlaß vom , Tz. 5 zu § 1 Abs. 2a GrEStG, BStBl I 1997, 632)?

5-Jahresfrist; Auswechslung; Beginn; Gesellschafter; Grundbesitz; Grunderwerbsteuer; Personengesellschaft; Rechtsträgerwechsel

Fundstelle(n):
TAAAC-20745

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