BFH - II R 56/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3, ErbStG § 16 Abs 2, ErbStG § 19, EG Art 56, EG Art 43
Rechtsfrage
Verletzt die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht das Europäische Gemeinschaftsrecht. - Verstößt die unterschiedliche Behandlung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG beschränkt Steuerpflichtigen (Erbe und Erblasser keine Inländer; Nachlass Inlandsvermögen) zu den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkt Steuerpflichtigen durch die Gewährung eines nach § 16 Abs. 2 ErbStG niedrigeren Freibetrags (hier: statt eines Freibetrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Höhe von 400.000 DM nur einen in Höhe von 2000 DM) gegen das Gemeinschaftsrecht und zwar gegen das Diskriminierungsverbot, die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit? Müsste somit jedem EU-Bürger der gleiche Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG zugebilligt werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat er seinen Wohnsitz hat?
Beschränkte Steuerpflicht; Diskriminierungsverbot; Erbschaftsteuer; Europarecht; Inländer; Inlandsvermögen; Niederlassungsfreiheit
Fundstelle(n):
ZAAAC-20542