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BFH  - II R 46/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 11, BewG § 12 Abs 1

Rechtsfrage

Kein rückwirkendes Ereignis wegen Ausfalls gestundeter Kaufpreisforderung bei der Erbschaftsteuer? - Bestimmt sich nach dem jeweiligen materiellen Recht, ob der nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (hier: Wertermittlung des Nachlasses nach § 11 ErbStG; Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 2 EStG, vgl. hierzu , BStBl II 1993, 897). Können somit nach dem Bewertungsstichtag eintretende Wertveränderungen keinen Einfluß mehr auf die Höhe der Erbschaftsteuer haben?

Änderung; Erbschaftsteuer; Erwerber; Kaufpreisforderung; Konkurs; Rückwirkendes Ereignis; Steuerbescheid

Fundstelle(n):
JAAAC-20329

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