Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
2. Aufl. 2006
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C. Verhältnis und Unterschiede zwischen gewerblichem Grundstückshandel, anderen gewerblichen Einkunftsquellen und privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG
Literatur: Bitz, Steuerpflicht von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; derselbe, Hat die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privaten Grundstücksveräußerungen immer noch materielle Bedeutung?, BB 1999, 2111; Rautenberg/Korezkij, Hat die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Grundstücksveräußerung immer noch Bedeutung?”, BB 1999, 1638; Tiedke/Wälzholz, Empfehlungen zum gewerblichen Grundstückshandel – III. Bedeutung des gewerblichen Grundstückshandels gegenüber der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG, DB 2002, 652.
1. Verhältnis zwischen gewerblichem Grundstückshandel und anderen gewerblichen Einkunftsquellen
700 Gegenüber anderen gewerblichen Einkunftsquellen hat der gewerbliche Grundstückshandel nur subsidiäre Bedeutung, da die Rechtsprechung des BFH voraussetzt, dass die einen gewerblichen Grundstückshandel begründenden Rechtsakte nicht bereits zu einem anderen Gewerbebetrieb gehören.