Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art
Leitsatz
Vermietet ein BgA ein Anwesen an seine Trägerkörperschaft zur Nutzung einer ohne Einkunftserzielungsabsicht betriebenen Bücherei,
so erzielt der BgA gewerbliche Einkünfte und muss daher die Miete als Betriebseinnahmen erfassen.
Soweit in den Miet- und Pachtverträgen Bedingungen vereinbart werden, die einem Vergleich zu Vereinbarungen mit Dritten nicht
standhalten und die dazu dienen, Verluste in den BgA zu verlagern, so bietet das Instrument der vGA eine hinreichende Korrekturmöglichkeit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 416 Nr. 7 EFG 2007 S. 432 Nr. 6 KÖSDI 2007 S. 15544 Nr. 5 OAAAC-18075
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