BMF - IV A 6 - S 7532 - 38/06

Umsatzsteuervordrucke;
Vordruckmuster für ein Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab sofort das beiliegende Vordruckmuster


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USt 1 UE
Überwachungsblatt zur Berichtigung des
Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG –

zu verwenden.

(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) und sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.

(4) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des .

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BMF v. - IV A 6 - S 7532 - 38/06

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
FAAAC-17336