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BVerwG Urteil v. - 3 C 24.00

Gesetze: EGBGB i.V.m. Vermögenszuordnungsgesetz Art. 233 § 2 b

Leitsatz

Hat die Behörde gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB entschieden, dass Gebäudeeigentum entstanden ist und wem es zusteht, so fehlt es dem betroffenen Grundstückseigentümer, der nur die Feststellung angefochten hat, wem das Gebäudeeigentum zusteht, an der Klagebefugnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAC-12447

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