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BVerwG Urteil v. - 2 C 32.99

Gesetze: BRRG § 121 Nr. 2; BayBG Art. 144 b Abs. 1; RVO § 690 Abs. 1; RVO § 978; SGB V § 166; SGB IV § 29; SGB VII § 144; KVLG 1989 § 17

Leitsatz

Eine landwirtschaftliche Krankenkasse, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzung das Recht verliehen worden ist, Beamte zu haben, besitzt die Dienstherrnfähigkeit auch dann, wenn sie keine eigenen Beamten beschäftigt.

Fundstelle(n):
HAAAC-12260

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