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BGH Urteil v. - XII ZR 219/98

Gesetze: ZPO § 66 Abs. 2; BGB § 140; UmwG § 123 Abs. 3

Leitsatz

Zur Umdeutung eines Rechtsmittels, das der Rechtsmittelkläger eingelegt hat in der irrtümlichen Annahme, er sei im Wege der Rechtsnachfolge - hier: im Wege einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG - Partei geworden, in einen Beitritt als Nebenintervenient verbunden mit dem Einlegen des Rechtsmittels in dieser Eigenschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 385 Nr. 8
TAAAC-06502

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