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BGH Urteil v. - X ZR 176/99

Gesetze: ZPO § 286 A

Leitsatz

Kabeldurchführung II

Der Tatrichter darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres übernehmen. Sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen. Das Urteil muß erkennen lassen, daß dies geschehen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1012 Nr. 20
DB 2001 S. 1721 Nr. 32
NAAAC-05010

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