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BGH Urteil v. - VII ZR 208/00

Gesetze: AGBG § 9 Bf; AGBG § 6 Abs. 2

Leitsatz

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährt, kann nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 592 Nr. 12
DB 2002 S. 1372 Nr. 26
NAAAC-03374

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