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BGH Urteil v. - VI ZR 208/00

Gesetze: BGB § 852 Abs. 2

Leitsatz

Zum Begriff der Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2649 Nr. 50
BAAAC-02782

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