BGH Beschluss v. - IX ZR 7/05

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: InsO § 86 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 551 Abs. 2

Instanzenzug: OLG Düsseldorf I-12 U 59/04 vom LG Wuppertal 2 O 113/03 vom

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen, weil sie nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO) nicht innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO begründet worden ist.

Fundstelle(n):
VAAAC-00989

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein