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BGH Urteil v. - III ZR 45/00

Gesetze: ZPO § 551 Nr. 3

Leitsatz

Zur Frage, ob der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 3 ZPO vorliegen kann, wenn der die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigende Grund erst nach Fällung, Absetzung und Unterzeichnung, aber noch vor der Verkündung des Berufungsurteils entsteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAB-98800

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