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BGH Urteil v. - I ZR 311/98

Gesetze: UrhG § 31 Abs. 4; UrhG § 31 Abs. 5; UrhG § 97; BGB § 242 Cd

Leitsatz

a) Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.

b) Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.

c) Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluß eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-97188

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