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BGH Urteil v. - I ZR 238/98

Gesetze: MarkenG § 28 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4

Leitsatz

Für die Beurteilung, ob ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem sich die Partei im Prozeß zu erklären hat. Dabei ist sie verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2187 Nr. 43
PAAAB-97035

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