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BAG Urteil v. - 9 AZR 44/00

Gesetze: BGB § 630

Leitsatz

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1957 Nr. 38
BB 2001 S. 629 Nr. 12
DB 2001 S. 1674 Nr. 31
ZAAAB-95014

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