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BAG Urteil v. - 4 AZR 703/00

Gesetze: TVG § 3 ; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter vom § 21 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter vom in der Fassung vom § 19 a

Leitsatz

Die verlängerte Tarifgebundenheit, Nachgeltung oder Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) endet, sobald eine Tarifnorm, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder betriebliche oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen regelt, geändert wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1048 Nr. 20
DB 2002 S. 642 Nr. 12
FAAAB-94186

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