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BAG Urteil v. - 3 AZR 276/00

Gesetze: BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 18 Abs. 6 in der bis zum geltenden Fassung; VwGO § 80; VwGO § 125; GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Wird ein entlassener Beamter auf Probe wegen seines Widerspruchs und seiner Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverfügung bis zum rechtskräftigen Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weiterbeschäftigt, so kann er für diese Zeit nicht die für Angestellte des öffentlichen Dienstes vorgesehene Zusatzversorgung verlangen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2612 Nr. 49
WAAAB-93862

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